Darf KI Arbeiten korrigieren?
Die Note setzt die Lehrkraft.
Nach der Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz kann KI Lehrkräfte bei der Korrektur unterstützen, etwa mit einer Vorkorrektur oder Bewertungsvorschlägen. Die Leistungsbewertung selbst bleibt Aufgabe der Lehrkraft. Die Einzelheiten regeln die Länder, und welche Werkzeuge an deiner Schule eingesetzt werden, gibt die Schulleitung frei.
Stand: Oktober 2026
Die Kultusministerkonferenz trennt Unterstützung und Bewertung.
Im Oktober 2024 haben die Länder gemeinsam Empfehlungen zum Umgang mit KI in der Schule beschlossen. Zur Korrektur heißt es dort:
„KI-Anwendungen können den Lehrkräften aber durchaus Unterstützungspotenziale im Korrektur- und Bewertungsprozess bieten (Vorkorrektur, Korrekturassistenz und anschließende adaptive Lernunterstützung).“
„Die abschließende Leistungsbewertung bleibt den Prüfenden vorbehalten.“
Quelle: Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2024, S. 6.
Fünf Grundsätze für die KI-gestützte Korrektur.
Die Vorgaben der Länder unterscheiden sich im Detail. Diese Grundsätze folgen aus den Empfehlungen und dem Datenschutzrecht.
Die Note setzt du
Ein KI-Vorschlag ist eine Entscheidungshilfe. Du liest die Antwort, prüfst die Begründung und entscheidest. Bestätige einen Vorschlag erst, wenn du die Antwort gelesen hast.
Nur freigegebene Werkzeuge
Setze für die Korrektur nur Werkzeuge ein, die deine Schule freigegeben hat und für die ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Ein privates Chatbot-Konto gehört nicht dazu.
Keine Namen an die KI
Namen, Klassen und Kontaktdaten gehören nicht in eine KI-Anfrage. Auch eine Antwort ohne Namen kann persönliche Angaben enthalten. Stelle Aufgaben deshalb so, dass sie keine verlangen.
Offen damit umgehen
Sag deiner Klasse vorher, dass du bei der Korrektur KI-Vorschläge nutzt.
Nachvollziehbar bleiben
Bewerte entlang festgelegter Kriterien. Dann begründest du jede Note gegenüber Schüler:innen, Eltern und einer Zweitkorrektur, ganz gleich, woher der Vorschlag kam.
Die Regeln deines Landes kennt deine Schulleitung.
Jedes Land hat eigene Handreichungen und Hinweise seiner Datenschutzbehörde: welche Werkzeuge freigegeben sind, wie Schülerinnen und Schüler informiert werden, wofür KI eingesetzt werden darf. Frag vor dem ersten Einsatz bei deiner Schulleitung oder der oder dem Datenschutzbeauftragten der Schule nach.
So setzt examundo diese Grundsätze um.
Vorschlag mit Begründung
Der Vorschlag nennt Punkte und Begründung, bei einem Bewertungsraster für jedes Kriterium. Bis du ihn übernimmst, änderst oder verwirfst, ist er als KI-Vorschlag markiert. Ergebnisse gibst du erst frei, wenn keiner mehr offen ist.
Namen bleiben bei dir
Die Namen der Schüler:innen sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, examundo kann sie nicht lesen. An die KI gehen Aufgabe, Erwartungshorizont und Antworttext, nie Name, Zugangscode, Klasse, Schule oder E-Mail-Adresse.
Verarbeitung in der EU
Die KI-Modelle laufen in Rechenzentren in der EU. Die Verarbeitung ist so eingerichtet, dass Inhalte weder aufbewahrt noch zum Training verwendet werden.
Du kannst die KI abschalten
Du schaltest die KI für eine einzelne Klassenarbeit ab, die Schule für alle. Jede Umstellung des Schulschalters protokolliert examundo mit Zeitpunkt und handelnder Person.
Prüf die KI-Vorschläge selbst.
An deiner eigenen Klassenarbeit.
Im Schüler-Modus schreibst du deine Klassenarbeit selbst zur Probe. Bei der Korrektur deiner Abgabe siehst du, wie die KI ihre Vorschläge begründet.